Rechtsgrundlagen

1. Rechtsgrundlagen

Gemäss BSV Art. 2, Bst. a, Ziffer 11 ist ein «Ruderboot» ein Schiff, das nur mittels Ruder, Tret- oder Handkurbel, Paddel oder auf ähnliche Weise mit menschlicher Kraft fortbewegt werden kann.

Laut BSV Art. 2, Bst. a, Ziffer 21 ist ein «Paddelboot» ein von einem oder mehreren Doppel- oder Stechpaddeln mit menschlicher Kraft angetriebenes Schiff. Als Paddelboote gelten insbesondere Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote und dergleichen. Sie gelten im Sinne dieser Verordnung als eine Untergruppe der Ruderboote.

Die Anforderungen gemäss Art. 16 BSV betreffend Kennzeichnung sind zu beachten:

  1. Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, sind mit den von der zuständigen Behörde zugeteilten Kennzeichen nach Anhang 1 zu versehen.
  2. Davon ausgenommen sind: d.18 Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter.
  3. Schiffe nach Absatz 2 Buchstaben b–d tragen gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Art. 134 BSV bezüglich Rettungsgeräte:

Als Rettungsgeräte werden Einzel- und Sammelrettungsmittel anerkannt. Als Einzelrettungsmittel gelten Rettungswesten mit Kragen und Rettungsringe. Rettungsinseln für den Einstieg und Rettungsboote gelten als Sammelrettungsmittel.

Die Bestimmung von Absatz 4 gilt nicht: a. für Ruderboote (Art. 2 Bst. a Ziff. 11) und wettkampftaugliche Wassersportgeräte (Art. 134a Abs. 1), die auf Seen in der inneren oder äusseren Uferzone verkehren.

2. Zulassung

Aus obgenannten Erläuterungen sind Stehpaddler Schiffe, welche nicht unter die Immatrikulationspflicht fallen; Diese tragen gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters. Unter Vorbehalt von Art. 134 dürfen diese die innere und äussere Uferzone verlassen.

3. Inkrafttreten

Dieses Merkblatt Nr. 6 wurde am 16. Dezember 2010 durch den Vorstand der vks genehmigt. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Merkblatt Nr. 6 „Stehpaddler – Meldewesen für die Schifffahrt“ Vereinigung der Schifffahrtsämter

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